Wenn ein Immobilienwert Bestand haben muss – vor dem Finanzamt, im Gerichtsverfahren, in der Erbauseinandersetzung – zählt nur eines: ein nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten nach anerkannten Verfahren. Genau das ist unser Handwerk.
Gutachten anfragenDas vollständige, gerichtsfeste Gutachten: umfassende Dokumentation, normierte Verfahren nach ImmoWertV, geeignet für Finanzamt, Gericht und Erbauseinandersetzung.
Der fundierte Marktwert auf kompakten Seiten – ideal als Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Vermögensübersicht oder Einigung innerhalb der Familie.
Verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen und die AfA erhöhen – für Vermieter oft ein erheblicher Steuervorteil.
Wenn der pauschale Bodenrichtwert Ihrem Grundstück nicht gerecht wird: der belegte tatsächliche Bodenwert.
Das Finanzamt bewertet pauschal – oft zu hoch. Nach § 198 BewG kann ein Sachverständigengutachten den niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und die Steuer erheblich senken. Mehr im Ratgeber →
Beim Zugewinnausgleich oder in der Erbengemeinschaft ersetzt ein neutraler Wert Verdacht und Streit durch eine belastbare Verhandlungsgrundlage.
Ob AfA-Optimierung, Entnahme aus dem Betriebsvermögen oder Bankgespräch: Ein dokumentierter Wert schafft Klarheit und Verhandlungsposition.
Nutzungsanalyse, Prüfung der Bausubstanz, Beschaffung sämtlicher Unterlagen (Grundbuch, Kataster, Bebauungsplan, Bauakten), Lage- und Marktanalyse, Wertermittlung nach Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV – nachvollziehbar dokumentiert und belastbar gegenüber Behörden, Gerichten und Banken.
Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Festhonorar. Was ein Gutachten kostet →
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Gutachtentyp Ihren Zweck erfüllt – manchmal reicht das Kurzgutachten völlig.
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