Immobilienbewertung

Das Gutachten, auf das sich Finanzämter, Gerichte und Banken verlassen.

Wenn ein Immobilienwert Bestand haben muss – vor dem Finanzamt, im Gerichtsverfahren, in der Erbauseinandersetzung – zählt nur eines: ein nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten nach anerkannten Verfahren. Genau das ist unser Handwerk.

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Unsere Gutachten

Vier Gutachtenarten. Ein Qualitätsanspruch.

Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)

Das vollständige, gerichtsfeste Gutachten: umfassende Dokumentation, normierte Verfahren nach ImmoWertV, geeignet für Finanzamt, Gericht und Erbauseinandersetzung.

Kurzgutachten

Der fundierte Marktwert auf kompakten Seiten – ideal als Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Vermögensübersicht oder Einigung innerhalb der Familie.

Restnutzungsdauergutachten

Verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen und die AfA erhöhen – für Vermieter oft ein erheblicher Steuervorteil.

Gutachten zum tatsächlichen Bodenwert

Wenn der pauschale Bodenrichtwert Ihrem Grundstück nicht gerecht wird: der belegte tatsächliche Bodenwert.

Typische Anlässe

Wann sich ein Gutachten bezahlt macht.

Erbschaft & Schenkung

Das Finanzamt bewertet pauschal – oft zu hoch. Nach § 198 BewG kann ein Sachverständigengutachten den niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und die Steuer erheblich senken. Mehr im Ratgeber →

Scheidung & Auseinandersetzung

Beim Zugewinnausgleich oder in der Erbengemeinschaft ersetzt ein neutraler Wert Verdacht und Streit durch eine belastbare Verhandlungsgrundlage.

Steuern & Finanzierung

Ob AfA-Optimierung, Entnahme aus dem Betriebsvermögen oder Bankgespräch: Ein dokumentierter Wert schafft Klarheit und Verhandlungsposition.

Methodik

So entsteht ein belastbarer Wert.

Nutzungsanalyse, Prüfung der Bausubstanz, Beschaffung sämtlicher Unterlagen (Grundbuch, Kataster, Bebauungsplan, Bauakten), Lage- und Marktanalyse, Wertermittlung nach Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV – nachvollziehbar dokumentiert und belastbar gegenüber Behörden, Gerichten und Banken.

Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Festhonorar. Was ein Gutachten kostet →

Der erste Schritt

Welches Gutachten passt zu Ihrem Fall?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Gutachtentyp Ihren Zweck erfüllt – manchmal reicht das Kurzgutachten völlig.

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